Selbstschutz mit Pfefferspray – Wirkung, Risiken und rechtliche Aspekte

Pfefferspray besteht aus Capsaicin, dem Schärfestoff aus Chilis, welcher in einem Lösungsmittel gelöst ist. Diese Lösung wird zu einem feinen Sprühnebel zerstäubt, welcher als Reizgas bzw. Tränengas bezeichnet wird. In Deutschland wird der Stoff im Waffengesetzt geführt, unterliegt jedoch stark rechtlichen Einschränkungen, die den Gebrauch nur unter gewissen Voraussetzungen gestatten.

Inhalt

Wirkungen und Risiken

Die allgemein bekannte Wirkung beruht darauf, dass die Schmerzrezeptoren, vor allem in den besonders empfindlichen Schleimhäuten, durch das Capsaicin eine Reizung erfahren und ein stark brennendes Gefühl empfinden lassen, wie es vom Chili Essen bekannt ist. Da es jedoch mehr Capsaicin enthält als die meisten Chilis oder scharfen Speisen, beispielsweise 60 mal so viel wie Tabasco Soße, ist die physische Reaktion ungleich heftiger. Neben der beabsichtigten Wirkung als Tränengas und einem Zuschwellen der Augen sind Atemnot, Schwellungen und Quaddelbildung auf der Haut.
Zwar gilt Pfefferspray als relativ harmlos, kann jedoch unter bestimmten Umständen wie bereits vorherrschenden Atemwegserkrankungen oder in Wechselwirkung mit Drogen zum Tod führen!

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Rechtslage in Deutschland

Pfefferspray gilt in Deutschland als Waffe, darf jedoch bereits ab einem Alter von 14 Jahren besessen werden. Die Nutzung ist jedoch grundsätzlich verboten und strafbar im Sinne der gefährlichen Körperverletzung!
Diese Problematik besteht, da das Reizgas Gemisch nicht als gesundheitlich unbedenklich zugelassen ist. Für eine Zulassung wären Tierversuche in einer Form notwendig, in der sie nicht mehr durchgeführt werden können. Dies schließt auch in Zukunft eine Zulassung aus.
Die Nutzung gegen Personen ist der Polizei nur aufgrund einer Sondergenehmigung gestattet.

Privatpersonen dürfen Pfefferspray grundsätzlich nicht gegen Personen einsetzen. Offiziell handelt es sich bei dem Reizgas um ein Mittel zur Verteidigung gegen Tiere, wie beispielsweise bissige Hunde. Dadurch kann die notwendige Zulassung seitens der Hersteller umgangen werden, wodurch ein Verkauf überhaupt erst ermöglicht wird. Trotzdem besteht eine Prüfungspflicht für jedes der Produkte. Ein vorhandenes Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bescheinigt, dass die Sprühdauer und abgegebene Menge einer Sprühflasche begrenzt sind, wodurch der Gebrauch prinzipiell als unbedenklich eingestuft wird. Fehlt ein solches Prüfzeichen, handelt es sich um eine illegale Waffe! Auch das Mitführen geprüfter Pfeffersprays ist auf dem Weg zu und auf Versammlungen durch das Versammlungsgesetz verboten.

Einsatz gegen Personen

Da das Tränengas grundsätzlich zum Einsatz gegen Personen verboten ist, wird es nur zur Tierabwehr verkauft. In der Praxis ist jedoch der Einsatz jeder Waffe zum Angriff auf Menschen nicht gestattet. Jegliche Waffen sind vom Gesetzt her zur Selbstverteidigung gedacht. Diese Ausnahme macht den Einsatz von Pfefferspray zum Selbstschutz auch Privatpersonen legal möglich. In einer Notsituation und zur nachweislichen Abwehr von Personen, für die ein, in irgend einer Weise triftig begründeter, Rechtfertigungsgrund vorliegt, ist der Einsatz jeder Waffe gegen Menschen erlaubt. Tritt eine entsprechende Notsituation ein, die eine Selbstverteidigung bzw. eine Notwehr gegen eine Person notwendig macht und die durch einen entsprechenden Rechtfertigungsgrund glaubhaft gemacht werden kann, ist auch der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen gemäß deutschem Recht möglich. Ein ausreichend dargelegter Rechtfertigungsgrund wirkt dem, sonst vorliegenden, Tatbestand der schweren Körperverletzung entgegen und ist die einzige Möglichkeit um Pfefferspray gegen Personen einsetzen zu dürfen.

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